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Umzug nach Belgien
Zulässige Längen und Gewichte
Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden? Die Höhe darf max. 4m betragen.
Die Breite darf max. 2,55 m betragen.
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,35 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m
Das Ladegut darf 1,50 m am Ende des Lastzuges rausragen
Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t
Antriebsachse 12,00 t
Doppelachse Kfz
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 19, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 20, 00 t
Doppelachse der Anhänger
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,2 m = 16, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,2m und 1,3 m = 17, 00 t
Achsenabstand |> 1,8 m = 18, 00 t
Achsenabstand 1,8 m += 20,00 t
Tridemachse Achsenabstand zwischen 1 m und 1,14m = 20, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,14 m und 1,3 m = 21, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 24, 00 t
Achsenabstand 1,8 m += 30,00 t
Gesamtgewicht:LKW mit 2 Achsen 19,00 t
LKW mit 3 Achsen 26,00 t
LKW > 3 Achsen 32,00 t
Anhänger mit 2 Achsen 20,00 t
Anhänger mit = >3 Achsen 30,00 t
Sattelzug 29,00 t
Lastzug => 4 Achsen 39,00 t
5 Achsen 44,00 t
Alle Fahrzeuge, die diese Angaben übersteigen, bedarf es einer Sonderabfertigung durch:
Kabotage mit EU Lizenz möglich!
Welche Dokumente werden für den Transport benötigt?
Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein auch den Reise- bzw. den Personalausweis.
Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
Haftpflichtversicherung ist obligatorisch!
Für Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen ist es nicht notwendig einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
Fahrverbote
An Sonn- und Feiertagen/ganzjährige gilt Kein Fahrverbot.
Einschränkungen gelten nur für Fahrzeuge mit Sonderabfertigung, also im Falle einer Überschreitung der Längen oder Gewichtsbeschränkungen.
Steuern
Achtung!Der ausländische Unternehmer muss eine eigene Steuernummer beantragen und einen Fiskalvertreter bestellen bevor Ümsaätze in Belgien getätigt werden.
Straßenbenutzungsgebühren werden ab einem Gesamtgewicht von 12 t fällig!
Es wird über eine EU Vignette abgerechnet!
Erforderliche Formulare und Informationen:
Bureau Central de TVA pour Assoujettis Etrangers
Tour Sablon 25ieme etage
Rue J. Stevens 7, 1000 Brüssel, Belgien
Verkehrvorschriften
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h
Autobahnen 90 km/h
Gesamtgewicht über 3,5 t
Die Promille- Grenze liegt bei 0,5 Promille!
Auf Fahrbahnen mit weißer Markierung gilt absolutes Halte- und Parkverbot!
Achtung! Prinzipiell werden alle Verstöße zur Anzeige gebracht und es werden sofort Bußgelder fällig!
Wird das Bußgeld gezahlt, gilt das als Schuldeingeständnis!
Zahlt man nicht vor Ort sind zusätzlich Kosten als Pfand für anfallende Gerichtskosten zu hinterlegen !
Es gilt Gurtanlegepflicht!
Alle LKW mit der Erstzulassung 2000, die 3,5 t bis 12 t wiegen, müssen mit Weitwinkelspiegeln der Klasse IV ausgestattet sein oder mit Nahbereichsspiegeln der Klasse V. LW müssen alle nachgerüstet werden !
Es gilt Rauchverbot am Steuer!
Generrelles Überholverbot für LKW mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t! Verstöße werden geahndet und die Kosten sind sofort fällig!
Pepp-Hotline Zum Ortstarif
Kostenvoranschlag einholen
Weitere Informationen: