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Umzug nach Großbritannien (England)
Zulässige Längen und Gewichte Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?
Die Höhe darf max. 3,60 m betragen. Übersteigt das Fahrzeug diese Höhe muss das am Führerhäuschen gekennzeichnet sein!Die Breite darf max. 2,55 m betragen. Kühlfahrzeuge bis 2,60 m
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,75 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m
Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t
Antriebsachse 11,50 t
Doppelachse Kfz Achsenabstand < 1 m = 11,50 t
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
Doppelachse der Anhänger Achsenabstand < 1 m = 11,00 t
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
Achsenabstand |> 1,8 m = 20, 00 t
Tridemachse Achsenabstand < 1,3 m = 21,00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,4 m = 24, 00 t
Gesamtgewicht:
LKW mit 2 Achsen 18,00 t
LKW mit 3 Achsen 25,00 t
LKW > 3 Achsen 24,00 t bis max. 30 t
Lastzug 4 Achsen 36,00 t
Lastzug 5 Achsen 40,00 t
Lastzug 6 Achsen 41,00 t
Binnenverkehr Kabotage-Verkehre sind mit EU-Lizenz möglich.
Dokumente für den Fahrer: Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein auch den Reise- bzw. den Personalausweis.
Neben dem Fahrzeugschein ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
Es ist notwendig einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
CMR Frachtbrief ist für Umzugsgut nicht notwendig, für alle anderen Frachten obligatorisch.
TIR und gVV sind zugelassen.
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