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Umzug nach Estland


 
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Umzug nach Estland

Zulässige Längen und Gewichte Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?

Die Höhe darf max. 4m betragen.
Die Breite darf max. 2,55 m betragen.


Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen:Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,75 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m

Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t
Antriebsachse 11.50 t
Doppelachse Kfz Achsenabstand < 1 m = 11,50 t
Achsenabstand 1 m bis 1,3 m = 16,00 t
Achsenabstand 1,3 m bis 1,8 m= 18,00 t

Doppelachse der Anhänger Achsenabstand < 1 m = 11,00 t
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
Achsenabstand |> 1,8 m = 20, 00 t

Tridemachse Achsenabstand < 1,3 m = 21,00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,4 m = 24, 00 t

Gesamtgewicht:
LKW mit 2 Achsen 18,00 t
LKW mit 3 Achsen 25,00 t
LKW mit 4 Achsen 32,00 t
Anhänger mit 2 Achsen 18,00 t
Lastzug 4 Achsen 36,00 t
Lastzug 5 oder 6 Achsen 40,00t
Sattelkfz 4 Achsen 36,00 t
5 oder 6 Achsen 40,00t
5 oder 6 Achsen/ 40' CX Transport 44,00 t

Es kann eine Sondergenehmigung beantragt werden - generell gibt es keine Toleranz !
In Ausnahmefällen werden Genehmigungen durch das Staatliche Straßenamt erteilt
Bei Lastzügen gilt ein Mindestabstand zwischen der Achse der Zugmaschine und der ersten Achse des Anhängers von 3m!

Binnenverkehr Kabotage Verkehre ohne Mengenbeschränkung mit EU Lizenz möglich!

Welche Dokumente werden für den Transport benötigt?
Fahrer benötigen neben dem EU Führerschein auch den Personalausweis.
Neben der grünen Versichertenkarte ist eine Verfügungsberechtigung des Fahrzeughalters bereit zu halten.
Zulassungsscheine für alle Fahrzeugteile!

Devisen Estnische Kronen können bis zu 100.000 EEK eingeführt werden, Beträge über diesen Wert sind anzugeben.

Fahrverbote:

Es gelten keine Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen!

Lenk- und Ruhezeiten Es gilt die Verordnung 561/2206
Und die der VO (EWG) Nr.: 3820/85 und 3821/85.

Verkehrsvorschriften Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften 50 km/h
außerhalb von Ortschaften 90 km/h

Bei Verstößen und Alkohol am Steuer werden hohe Strafen verhängt!
Die Promillegrenze liegt bei 0,2.

innerhalb geschlossener Ortschaften darf mit dem Mobiltelefon nur über Freisprecheinrichtung telefoniert werden!

Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet sein!
Es gilt Gurtanlegepflicht!
Alle LKW mit der Erstzulassung 2000, die 3,5 t bis 12 t wiegen, müssen mit Weitwinkelspiegeln der Klasse IV ausgestattet sein oder mit Nahbereichsspiegeln der Klasse V. LW müssen alle nachgerüstet werden !

Verbindungen mit der Fähre Helsinki-Tallinn
Reederei Silja Line
täglich 2 Fahrten
Dauer ca. 3,5 Std.

Kiel- Tallinn
Esco Euro Lines
wöchentlich 2 Abfahrten

 

 


Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
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