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Umzug nach Italien

Allgemeines

Zulässige Längen und Gewichte Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?
Die Höhe darf 4 m nicht übersteigen
Die Breite darf max. 2,55 m betragen. Kühlfahrzeuge dürfen bis max. 2,60 m breit sein.
Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW oder Anhänger mit 2 und mehr Achsen: Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,75 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m

Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t

Doppelachse Kfz Achsenabstand < 1 m = 11,50 t
Achsenabstand zwischen 1 m und 1,3 m = 16, 00 t
Achsenabstand zwischen 1,3 m und 1,8 m = 18, 00 t
Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung 26 t
Doppelachse der Anhänger Achsenabstand |> 1,8 m = 19, 00 t

Tridemachse 16 t

Gesamtgewicht:
LKW mit 2 Achsen 18,00 t
LKW mit 3 Achsen 24,00 t
LKW > 3 Achsen 32,00 t
Lastzug 4 Achsen 40 t
Lastzug > 5 Achsen 44 t
Sattelkfz mit 3 Achsen 25 t
sattelkfz mit 3 Achsen der Zugmaschine
Alle Varianten zum Transport 40 Fuß ISO Containern 44 t
Ausnahmen: Genehmigungen können durch die Autobahngesellschaft vergeben werden.

Welche Dokumente werden für den Transport benötigt?

Fahrer benötigen neben dem Deutschen Führerschein auch den Reise- bzw. den Personalausweis.
Neben dem Fahrzeugschein ist die grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen nicht notwendig einen Versicherungsnachweis mitzuführen.
Empfohlen wird der CMR Frachtbrief

Fahrverbote und Regelungen:

Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t gilt ein Fahrverbot:
In den Monaten:
Januar Jeder Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr
Februar Jeder Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr
März Jeder Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr
April Jeder Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr
Mai jeder Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr
Oktober Jeder Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr
November Jeder Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr
Dezember Jeder Sonntag von 08.00 bis 22.00 Uhr

Juni jeden Sonntag von 07.00 bis 24.00 Uhr
Juli jeden Sonntag von 07.00 bis 24.00 Uhr
August jeden Sonntag von 07.00 bis 24.00 Uhr
September jeden Sonntag von 07.00 bis 24.00 Uhr

Achtung! Das für die Infrastruktur verantwortliche Ministerium veröffentlicht Aktualisierungen um den Verkehr an Feiertagen und in der Ferienzeit zu regulieren. Deshalb beachten Sie kurzfristige Einschränkungen und Verbote!

Das Fahrverbot beginnt für einfahrende Fahrzeuge 4 Std. verzögert und für ausfahrende Fahrzeuge um 2 Std. verfrüht.

Analog zu dieser Regelung bestehen Regelungen zur Fähre nach Sardinien.
Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, Behörden und die zur Beförderung medizinischer Geräte dienen sind ausgenommen.
Diese Genehmigungen für Ausnahmen müssen zehn Tage im voraus beantragt werden
Dieser Status muss durch ein 20 cm großen Buchstaben A auf einer grünen Beschilderung der Größe 50x40 cm gekennzeichnet sein und an den Seitenwänden und der Rückseite des Fahrzeuges deutlich erkennbar sein.

Sonder und Ausnahmetransporte bedarf es einer Genehmigung und verschärfte Einschränkungen im Fahrverbot.

Es gilt die Verordnung: EU 561/2006

Fahrzeuge sind bei einem Aufenthalt bis 14 Tagen von der Steuer befreit.
Die meisten Autobahnen in Italien sind gebührenpflichtig. Das ist abhängig von Fahrzeug und Achsenanzahl.

Verkehrsvorschriften: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
innerhalb von Ortschaften 50 km/h
mit Beladung gefährlicher Güter 30 km/h

außerhalb geschlossener Ortschaften
LKW mehr als 3,5 t und weniger als 12 t Autobahnen 100 km/h
Sonstiges 80 km/h
Gefahrgut 50 km/h

LKW mehr als 12 t Autobahnen 80 km/h
Sonstiges 70 km/ h
Gefahrgut 50 km/h

Lastzüge und Sattelkfz Autobahnen 80 km/h
Sonstiges 70 km /h
Gefahrgut 50 km/h

Bei Nebel mit Sichtweiten unter 100m gilt eine Einschränkung auf 50 km/ h.

Die Promille- Grenze liegt bei 0,5%
Für den Fall einer Panne müssen Warnleuchten und Leuchtmittel mitgeführt werden.

Verstöße werden streng geahndet und können sofort zur Stilllegung der Fahrzeuge führen. Neben hohen Kosten werden Fahrverbote von 1 Monat bis 6 Monate fällig.
Einzelne Zugmaschinen dürfen nur zu Reperaturzwecke über das Zollamt Brenner abgefertigt werden!

Es gilt Gurtanlegpflicht!
Das Telefonieren ist nur über eine Freisprechanlage erlaubt!
Warnwesten DIN EN 471 Sind obligatorisch.
Bitte beachten Sie aus die aktuellen Nachforderungen zur Ausrüstung der Fahrzeuge mit Weitwinkelspiegeln.
Das Mitführen der Warnweste ist Pflicht!

 


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