Unternehmen Leistungen Support Anfrage Umwelt & Technik Kontakt
 
Privatumzug
 
Business
 
Lagerung
 
Entsorgung
 
Handwerkerservice
 

Umzug nach Serbien


 
United Movers QMS
 
Fedemag
 
United Movers Partner
 

AMÖ Fachspedition


Pepp-Umzüge ist Mitglied im AMÖ Fachverband



 

 
Start > Europa > Umzug nach Serbien

Umzug nach Serbien

Welche höchstzulässigen Maße der Fahrzeuge darf nicht überschritten werden?

Die Höhe darf max. 4,00 m betragen.Die Breite darf max. 2,55 m betragen.

Längenangaben gegliedert nach Fahrzeugen:
LKW/ 2 Achsen Länge max. 10,00 m.
LKW/ 3 oder 4 Achsen Länge max. 12,00 m.
Lastzug Länge max. 18,00 m.
Sattelkfz Länge max. 16,50m

Gewichtsangaben gegliedert nach Fahrzeugen/ Anzahl der Achsen:
Achslast
Einzelachse 10,00 t

Doppelachse Kfz der Abstand zwischen den Achsen beträgt weniger als 2 m/ Achslast max. 10 t
16,00t

Tridemachse 24,00 t

Gesamtgewicht:
LKW mit 2 Achsen 18,00 t
LKW mit 3 Achsen 24,00 t
LKW > 3 Achsen 32,00 t

Doppelachsanhänger 18,00 t
Anhänger mit = >2 Achsen 22,00 t
Anhänger mit = >3 Achsen 22,00 t
Lastzug 4 Achsen 36,00 t
Lastzug 5 Achsen 40,00 t
Sattelkfz 3 Achsen 26,00 t
Sattelkfz 4 Achsen 32,00 t
Sattelkfz 5 Achsen 40,00 t

Zahlungsmittel

In Serbien ist die offizielle Währung der Dinar, im Kosovo dagegen der Euro!
Ab einer Einfuhr von 10.000 Euro muss der Betrag bei der Einreise deklariert werden.
Man erhält bei der Meldung eine Bescheinigung, die bei der Ausreise obligatorisch vorgelegt werden muss.

Binnenverkehr/ Kabotageverkehr
Binnenverkehr ist untersagt/ Genehmigungen werden für Werksverkehr erteilt.

Welche Dokumente muss der Fahrer mitführen?

  • Deutscher Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • Personalausweis/ oder Reisepass mind. Noch 3 Monate von Gültigkeit!
  • Haftpflichtversicherung ist obligatorisch!
  • Achtung! Die grüne Versichertenkarte wird in Serbien anerkannt, aber nicht im Kosovo!
  • Verfügungsberechtigung vom Halter
  • CRM Frachtbrief
  • Carnet TIR

Ab 2011 müssen Umzüge in Nicht- EU Staaten elektronisch angemeldet werden- beim Binnen- oder Grenzzollamt.

Fahrverbote

Es gelten keine Fahrverbote!

Steuern/ Zölle

Tankinhalt kann frei eingeführt werden, Zusatzbehälter müssen verzollt werden.
Straßengebühren fallen pro Tausend km an.
Richtet sich nach Fahrzeug und Strecke

Verkehrbestimmungen

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h
  • außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h
  • Autobahnen LKW bis 3,5t 100 km/h
  • Autobahnen LKW über 3,5t 80km/h

Nachts müssen Fahrzeuge auf Straßen beleuchtet sein!

Die Promille Grenze liegt bei 0,5 %

Zollbestimmungen:

Umzugsgüter, temporäre Einfuhr nur möglich mit Arbeitsvertrag!
Kopie des Passes
Ladeliste
Detaillierte Liste mit der Anzahl und Art der Güter
Bücher müssen vermerkt sein- Name, Autor
Kunstwerke- Angabe Name, Künstler, Maltyp usw.
Elektrogeräte Name, Model, Hersteller, Seriennummer
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung
Polizeiliche Erlaubnis zur Einfuhr von Gütern, schriftlich
Bescheinigung durch Rechtsanwalt, die besagt, dass der Spediteur die Abwicklung durchführen darf.
Der Vorgang ist erst wieder bei der Ausfuhr von dem gesamten Umzugsgut abgeschlossen
Die Einfuhr ist Steuerfrei und zollfrei!

Verboten sind:

Konsumgüter
Alkohol
Nahrung
Pflanzen können nur nach einer Inspizierung eingeführt werden!
Die Zollabfertigung kann 4 Std. bis zu 7 Tagen dauern!

Temporäre Einfuhr von PKW

Fahrzeugschein
EUR III Standard durch serbisches Institut geprüft!
Die Einfuhr auf Zeit ist Steuerfrei!
Eine Inspektion kann bis 7 Tage dauern!

 

 


Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service

Kostenvoranschlag einholen

Nutzen Sie unseren Angebotsservice: Mit dem Pepp Online-Angebotsservice in wenigen Minuten zu Ihrem individuellen Angebot.


 

 

 

Weitere Informationen: