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Umzug nach Indien
Welche Bestimmungen gelten für
Umzugsgüter?
- AWB (air waybill/ Luftfrachtbrief) im Original oder B/L (bill of lading/
Schiffsfrachtbrief)
- gültige Pässe
- Liste der Güter mit Wertangabe und
Kaufdaten
- Eine Zollerklärung: wird durch den
Zoll/Empfangsspediteur in Indien ausgehändigt.
- der Umziehende muss bei der
Zollübergabe persönlich anwesend sein.
- Ausländer benötigen ein Visum
- Nachweis/ Rechnungen, die den Besitz
der Güter über ein Jahr nachweisen.
- Nachweis der akademischen Grade oder
Zertifikate
- TR Transfer of Residence
Besondere Bestimmungen:
Für Ausländer,
die in Indien einreisen gilt:
- Das Visum muss ein Jahr gültig sein
Achtung! Die folgenden Gegenstände dürfen
nur einfach eingeführt werden:
- TVs
- vcr
- Spülmaschine
- Musikanlage
- PC
- Klimaanlage
- Kühlschrank
- Tiefkühlgerät
- Kamera
- Mikrowelle
- Schreibmaschine
- Fax
falls doppelt und der Wert der
Gegenstände (Summe) 150000 Rupien übersteigt, fallen Zollgebühren
bis zu 35% des Wertes der Güter an!
Achtung! Für neue Güter ( alles was
unter einem Jahr im Besitz des Umziehenden ist) gilt eine Verzollung
bis 62%.
weitere Bestimmungen:
- See- und
Luftfracht darf nicht vor dem Einwanderer in Indien eintreffen!
- Luftfracht muss innerhalb nach der
Einreise Indien erreichen.
- Seefracht muss innerhalb eines Monats
in Indien eingeführt werden.
- Frachtsendungen müssen auf LKW
verladen werden. Dazu beachten Sie bitte, dass die Güter wasserdicht
verpackt werden. Das ist dringend notwendig zum Schutz vor
Monsunregen.
- Der Umziehende muss persönlich
anwesend sein!
Diplomatenumzüge:
- Sind durch das
Regierungsministerium vom Zoll befreit.
- Inventarliste ist mitzuführen
Besonderheiten zur Einfuhr von
Kraftfahrzeugen:
- OBL im Original (Original/ Ocean Bill of
Loading) Achtung!
- Pass des Eigentümers
- Zoll und Steuern
können bis zu 113% hoch sein !
- Rechnung vom Hersteller Bestätigung
der Bank und Nachweis, dass das Fahrzeug nicht veräußert wird.
- Registration
- Versicherungsnachweis
- Fahrzeugschlüssel
- für Ausländer ist zudem eine
Bankgarantie nötig
Besondere Einfuhrbestimmungen für
Alkohol und Zigaretten:
- Es ist nur die Einfuhr von max. 1 Liter
Alkohol gestattet.
- Es fallen neben 9 Rubien Gebühren
auch Zölle im Bereich von 110 bis 230% an!!!
- 4 % des Wertes können als zusätzlich
Gebühr anfallen.
- Zigaretten werden mit 175,6 %
verzollt.
Von der Einfuhr ausgeschlossen
sind:
- Schusswaffen
- Munition
- sonstige Waffen
- Medien mit
pornographischen oder obszönen Inhalten
- politisch nicht erwünschte
Schriften und Literatur
- Drogen
- Narkotika.
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