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Umzug nach Katar


 
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Umzug nach Katar

Umzugsgüter

  • See/ Luftfrachtbrief im Original
  • Ladeliste (mit Details und Angaben)
  • Visum
  • Kopie des Passes
  • Aufenthaltsgenehmigung

Die Einfuhr ist zollfrei, soweit belegt werden kann, dass es sich um Umzugsgüter handelt. Diese dürfen innerhalb von 12 Monaten nicht zum Verkauf stehen.

Achtung! Computer werden separat abgewickelt über Zollbehörden.
Die Fracht muss als Umzugsgut deklariert sein.
Alle Medien und Audio Gegenstände werden einzeln begutachtet und erst dann durch die Behörde herausgegeben.

Besonderheiten bei der Einfuhr von Möbeln/ Neuen Möbeln!

  • Beglaubigte Rechnungsunterlagen Zollgebühren sind 5% des C.I.F. Wertes
  • Ursprungszertifikat Diese Unterlagen müssen vor dem Umzug durch die Botschaft bearbeitet und genehmigt sein.
  • Ladeliste
  • See/ Luftfrachtbrief im Original

 

Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service

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