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Umzug nach Katar
Umzugsgüter
- See/ Luftfrachtbrief im Original
- Ladeliste (mit Details und Angaben)
- Visum
- Kopie des Passes
- Aufenthaltsgenehmigung
Die Einfuhr ist zollfrei, soweit belegt werden kann, dass es sich um Umzugsgüter handelt. Diese dürfen innerhalb von 12 Monaten nicht zum Verkauf stehen.
Achtung! Computer werden separat abgewickelt über Zollbehörden.
Die Fracht muss als Umzugsgut deklariert sein.
Alle Medien und Audio Gegenstände werden einzeln begutachtet und erst dann durch die Behörde herausgegeben.
Besonderheiten bei der Einfuhr von Möbeln/ Neuen Möbeln!
- Beglaubigte Rechnungsunterlagen Zollgebühren sind 5% des C.I.F. Wertes
- Ursprungszertifikat Diese Unterlagen müssen vor dem Umzug durch die Botschaft bearbeitet und genehmigt sein.
- Ladeliste
- See/ Luftfrachtbrief im Original
Pepp-Hotline Zum Ortstarif
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