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Umzug nach Malaysia
Zollbestimmungen:
Alle Ladungen werden inspiziert!
Umzugsgüter
- Zollantrag von Empfangsspediteur (K1)
- Passkopie
- Arbeitserlaubnis
- Bescheinigung des Arbeitgebers
- Umziehende muss persönlich bei der Verzollung vor Ort sein!
- Die Verzollung ist Gebührenfrei, wenn die Güter länger als 3 Monate im Gebrauch waren und im nächsten halben Jahr nicht veräußert werden.
Fahrzeuge
- Kfz Fahrzeugbrief im Original Alle Fahrzeuge sind Zoll- und Steuerpflichtig.
- Zollantrag mit 8 Exemplaren/ Kopien Verzollung ist sehr aufwendig und es fallen hohe Gebühren an!
- Kopie des Passes
- Versicherungsnachweis
- Begründung zur Einfuhr des Fahrzeugs
- Kaufrechnung
- Einfuhrerlaubnis
Haustiere
- Einfuhrerlaubnis
- Bestätigung, dass Tier aus Tollwutfreier Zone kommt
- Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 7 Tage ist.
- Impfzeugnis, die Impfungen dürfen nicht weiter als 30 bis 180 Tagen zurück liegen.
- Vermerkt muss sein:
- Art des Tieres
- Alter
- Farbe
- Geschlecht
- Besitzer
- Flugnummer
- Nur die Einfuhr von Hunden, Katzen und Vögeln ist erlaubt!
- Quarantäne kann bis zu einem Monat andauern!
Einfuhrbeschränkungen Neue Gegenstände
- Zensur auf Medien z.B. CD, DVD etc.
- Antiquitäten
- Pflanzen nur mit Gesundheitszeugnis und Einfuhrerlaubnis
- Computer
- Alkohol und Zigaretten (hohe Zölle und Steuern)
- Kommunikationsgeräte benötigen Einfuhrerlaubnis
Verbotene Gegenstände
- Waffen
- Feuerwerkskörper
- Nahrung
- Pornographische Medien
- Gold in Form von Barren
- Kurzwellenradios
- Gegenstände aus Israel
- Sattelitenschüsseln
- kommunistisches Material
Pepp-Hotline Zum Ortstarif
Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
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