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Umzug nach Papua_neuginea


 
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Pepp-Umzüge ist Mitglied im AMÖ Fachverband



 

 
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Papua Neuginea


Zollbestimmungen für:

Umzugsgut

  • Pass im Original
  • Ladeliste in Englisch verfasst
  • Seefrachtbrief
  • Durch die "Commition of Oath" bescheinigte "Personal Effects Declaration"

Alle Gegenstände, die mind. ein Jahr im im Besitz des Umziehenden sind können steuer- und zollfrei eingeführt werden.
Achtung! Alle Gegenstände werden begutachtet z.B. DVD auch angeschaut usw.
Der Umziehende muss bei der Verzollung im Land sein!

Fahrzeuge

  • Pass im Original
  • Seefrachtbrief
  • Kaufrechnung Original
  • Versicherungsnachweis
  • Zollfreie Einfuhr, wenn 12 Monate im Besitz.
  • Rechnungen aller Reparaturen
  • Achtung! Die Fahrzeuge werden hoch verzollt!
  • Die Zölle liegen bei 27-30 % des CIF Wertes!
  • Auch hier muss der Umziehende anwesend sein.

Haustiere

  • Gesundheitsnachweis
  • Impfbuch
  • 30 Tage Quarantäne!

Einschränkungen und Verbote

  • Neuwaren
  • Elektrogeräte
  • Nahrung
  • Alkohol
  • Tabak

Verbote

  • Pflanzen
  • Erde
  • Samen
  • Häute von Tieren und Elfenbein
  • Drogen
  • Narkotika
  • Waffen
  • Pornographische Medien

 

Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service

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