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Übersee > Umzug nach Papua_neuginea
Papua Neuginea
Zollbestimmungen für:
Umzugsgut
- Pass im Original
- Ladeliste in Englisch verfasst
- Seefrachtbrief
- Durch die "Commition of Oath" bescheinigte "Personal Effects Declaration"
Alle Gegenstände, die mind. ein Jahr im im Besitz des Umziehenden sind können steuer- und zollfrei eingeführt werden.
Achtung! Alle Gegenstände werden begutachtet z.B. DVD auch angeschaut usw.
Der Umziehende muss bei der Verzollung im Land sein!
Fahrzeuge
- Pass im Original
- Seefrachtbrief
- Kaufrechnung Original
- Versicherungsnachweis
- Zollfreie Einfuhr, wenn 12 Monate im Besitz.
- Rechnungen aller Reparaturen
- Achtung! Die Fahrzeuge werden hoch verzollt!
- Die Zölle liegen bei 27-30 % des CIF Wertes!
- Auch hier muss der Umziehende anwesend sein.
Haustiere
- Gesundheitsnachweis
- Impfbuch
- 30 Tage Quarantäne!
Einschränkungen und Verbote
- Neuwaren
- Elektrogeräte
- Nahrung
- Alkohol
- Tabak
Verbote
- Pflanzen
- Erde
- Samen
- Häute von Tieren und Elfenbein
- Drogen
- Narkotika
- Waffen
- Pornographische Medien
Pepp-Hotline Zum Ortstarif
Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
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