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Umzug nach Singapur


 
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Umzug nach Singapur

Zollbestimmungen für:

Umzugsgut

  • Passkopie
  • Ladeliste in Englisch verfasst
  • Seefrachtbrief
  • Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung
  • Bestätigung durch Arbeitgeber
  • Achtung! Steuern auf: Alkohol, Tabak, Fahrzeuge!

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein zur Zollfreien Einfuhr:

  • der neue Wohnsitz muss in Singapur gemeldet sein
  • man muss zuvor 6 Monate im Abgangsland gelebt haben.
  • der Umziehende muss 6 Monate in Singapur bleiben.
  • die Umzugsgüter müssen 3 Monate im Besitz sein
  • das Umzugsgut muss innerhalb von 6 Monaten eintreffen

Fahrzeuge

  • Einfuhrerlaubnis
  • Pass im Original
  • Kaufrechnung Original
  • Zulassungspapiere im Original
  • Versicherungsnachweis
  • Nachweis Abgasuntersuchung
  • Nachweis über Abmeldung im Abgangsland
  • Bestätigung durch Hersteller über Herstellungsdatum
  • Seefrachtbrief
  • Der Zollwert richtet sich nach dem In Singapur ermittelten Wert des Fahrzeugs.
  • Das Fahrzeug muss den japanischen Sicherheitsnormen entsprechen Regularien 83 und A 31
  • Verbote gelten für Fahrzeuge älter als 3 Jahre und linksgesteuert.

Bitte beachten Sie die aktualisierten Bestimmungen!

 

Pepp-Hotline Zum Ortstarif

Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service

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Weitere Informationen: