Damit während eines Umzugs, während Renovierungsarbeiten oder bei Filmaufnahmen die Transportfahrzeuge in direkter Nähe parken können, richten wir eine offizielle Halteverbotszone ein. Den Antrag stellen wir bei der Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt. Mit der Genehmigung besteht eine rechtswirksame Halteverbotszone.
Für den Antrag einer Sondernutzungsgenehmigung übermitteln wir Angaben über die Art, den Zeitraum, den Ort und den räumlichen Umfang, sowie die Kennzeichen der betreffenden Kfz mitsamt des zulässigen Gesamtgewichts. Die Gebühren für die Einrichtung einer Halteverbotszone variieren von Stadt zu Stadt, die erforderlichen Verkehrsschilder stellen wir zur Verfügung. Die Haltverbotszeichen werden 72 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufgestellt. Der Antrag muss im Regelfall mindestens sieben Werktage vorher bei der Behörde eingehen. Der Genehmigungsprozess für eine Ausnahmegenehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone oder zur Sondernutzung z.Bsp. für die Aufstellung eines Außenaufzuges oder Krans ist unsere tägliche Arbeit.
Halteverbotszone
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