Eine Kleinigkeit wird beim Umzug oft übersehen: Einen Nachsendeauftrag sollten Sie spätestens fünf Werktage vor Ihrem Umzug erteilen. Die entsprechenden Formulare für einen Nachsendeauftrag erhalten Sie entweder in den Filialen der Post oder Sie führen sie online durch. Dabei ist ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten möglich.
Hier dürfen Sie auf keinen Fall nachlässig sein, denn sollten Sie eventuelle Zahlungsaufforderungen, Rechnungen oder gar amtliche Schreiben verspätet erreichen, kann es zu unerwünschten rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Wo Sie den Anschriftenwechsel über den Nachsendeauftrag hinaus mitteilen sollten, können Sie unter Ummelden nachlesen.
Nachsendeauftrag
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