Die Parkmöglichkeit am Umzugstag spielt eine wichtige Rolle. Denken Sie daran, dass es unerlässlich ist, die Transportwagen in unmittelbarer Nähe zu beiden Wohnungen zum Be- und Entladen zu parken. Im absoluten Halteverbot ist grundsätzlich kein Laden möglich, es sei denn, eine besondere Haltegenehmigung liegt vor (Sondergenehmigung).
Informieren Sie uns frühzeitig, damit wir eine solche beantragen können. Sicherlich ist das Freihalten von ausreichenden Parkzonen (fragen Sie Ihren Umzugsberater, wie viele Meter für den Umzugswagen eingeplant werden müssen) mit eigenen Hilfsmitteln (Flatterband, Hinweisschilder, Benachrichtigung der Nachbarn) in eher ländlichen Regionen, in denen man seine Nachbarn kennt, möglich. Unterschätzen Sie jedoch nicht die fatalen Auswirkungen, wenn die Bereitstellung geeigneter Haltemöglichkeiten für den Umzugstag im Alleingang nicht funktioniert. Wir empfehlen für den Einzug in Gefilde, in denen man die Nachbarschaft noch nicht kennt, oder für schwierige Parksituationen in Großstädten in jedem Fall die Einrichtung einer Halteverbotszone durch uns, damit der Umzug ohne Verzögerung durch Parkplatzsuche und lange Wege durchgeführt werden kann. Denken Sie aber aufgrund der behördlichen Fristen daran, dass Sie frühzeitig über den Bedarf informieren.
Parkmöglichkeiten
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