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Transportversicherung

Wofür eine Transportversicherung? Bei der Beauftragung eines Umzugsunternehmens ist Ihr Mobiliar gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (§§ 451 ff. HGB) bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze versichert. Die Grundhaftung reicht im Augenblick bis zu einer Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter Laderaum. In gewissen Fällen kann das allerdings zu einer Unterversicherung führen.

Das erklärt sich am besten anhand eines Beispielsfalles: Nehmen wir einmal an, der gesamte Umfang des Mobiliars beträgt 10 Kubikmeter. Dann wären die Güter bis zu einer Höhe von 6200 Euro versichert. Wenn nun ein Schaden etwa an einem antiken Möbelstück entsteht, können die 6200 Euro leicht überschritten werden. Der Kunde müsste den Rest des Schadens selber tragen, weitere Schäden würden gar nicht ersetzt.

Im Zweifel – Neuwertversicherung

Um diese Konsequenz zu umgehen können wir für Sie eine Zusatzversicherung abschließen bis zu einem Wert, der Ihrem Eigentum entspricht. Allerdings wird auch hierbei lediglich der Zeitwert ersetzt, nicht aber der Wiederbeschaffungswert. Darüber hinaus haftet die Spedition nicht bei Unfällen, die auf so genannte unabwendbare Ereignisse zurückzuführen sind.

Darunter verstehen Juristen Ereignisse, die trotz Anwendung äußerster, nach den Umständen gebotener Sorgfalt nicht zu vermeiden sind. Beispiele sind Naturgewalten wie etwa Blitzeis, Steinschlag oder Hagel. Auch willkürliche und unwillkürliche Eingriffe von Dritten in den Verkehr können unabwendbare Ereignisse sein. Fahrzeugfehler oder Versagen der technischen Vorrichtungen gehören hingegen nicht dazu.

Für alle Eventualitäten ist man durch den Abschluss einer Transportgutversicherung zum Wiederbeschaffungswert, der so genannten Neuwertversicherung, gerüstet. Dann ist Ihr Gut auch gegen unabwendbare Ereignisse versichert und Ihr materieller Verlust wird vollständig ausgeglichen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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