Die Vergabe von Trinkgeldern liegt wie bei allen persönlichen Dienstleistungen im Ermessen des Kunden. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass zwischen 5 Euro und 30 Euro als Anerkennung für gelungene Dienste der Träger und Packer in etwa dem Durchschnitt entspricht. Die Mitarbeiter freuen sich aber auch über Speisen und Getränke oder aufmunternde Worte, denn die Tätigkeit ist körperlich äußerst anspruchsvoll und fordert selbst den gut trainierten Packern viel Energie und Konzentration ab.
Sofern Ihr Umzug beruflich bedingt ist und Sie Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen können, sind Trinkgelder steuerlich absetzbar. Eine Quittung ist normalerweise nicht erforderlich, sicherheitshalber empfehlen wir Ihnen aber, sich eine solche aushändigen zu lassen.
Trinkgeld
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