Was gibt es für Steuervergünstigungen beim Wohnortwechsel? Umzüge sind nur dann als Werbungskosten steuerlich absetzbar, wenn sie beruflich bedingt sind. Beruflich bedingt ist der Umzug dann, wenn
Sie die berufliche Tätigkeit nach einer Ausbildung oder einem Studium erstmalig aufnehmen.
Sie eine neue berufliche Tätigkeit in einer neuen Stadt aufnehmen.
der Arbeitsweg erheblich verkürzt wird. Hierbei gilt die Faustregel, dass mindestens ein täglicher Zeitgewinn von einer Stunde vorliegen muss.
Sie eine Zweitwohnung aufgeben, deren Unterhaltung ebenfalls beruflich bedingt war – also eine doppelte Haushaltsführung beenden.
der Arbeitgeber dadurch ein eigenes betriebliches Interesse verfolgt. Das ist zum Beispiel der Fall bei Räumung oder Bezug von Dienstwohnungen, wenn dadurch die Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers gewährleistet werden soll.
Sammeln Sie Belege
Sollte bei Ihnen einer der genannten Fälle zutreffen, können Sie die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag absetzen. Hierbei sollten Sie unbedingt darauf achten, für sämtliche Leistungen Belege zu sammeln. Andernfalls stehen Ihnen Pauschalbeträge zu und vielleicht werden durch Sie nicht alle Ihre Kosten abgedeckt. Aber auch mit gesammelten Belegen gibt es festgesetzte Höchstgrenzen über die das Finanzamt nicht hinausgeht. Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen die Umzugskosten erstatten, bleibt die Summe bis zur Pauschalbetragsgrenze lohnsteuerfrei. Zusätzliche Beträge werden wieder als Werbungskosten angerechnet.
Wenn Sie keine Belege vorlegen, steht Verheirateten ein Betrag von 1.121 Euro zu, Ledige dürfen mit 561 Euro rechnen. Für jedes weitere Familienmitglied steht Ihnen ein Betrag in Höhe von 247 Euro zu, den Sie vom zu versteuernden Einkommen abziehen können. (Stand Juli 2007)
Zu den abzugsfähigen Kosten im Einzelnen
Absetzungsfähig sind die Kosten des Umzugs im engeren Sinne, das heißt, Sie können die Kosten der beauftragten Spedition, inklusive Transportversicherung oder etwaig erforderlichen Lagerkosten, absetzen. Wenn Sie ins Ausland umziehen, werden die Kosten bis zum Grenzort berechnet. Sogar die Trinkgelder für die beauftragten Packer werden bis zu einem bestimmten Betrag als Werbungskosten akzeptiert. Absetzbar sind auch die Kosten für einen Mietwagen.
Wenn bei der Anreise eine Übernachtung erforderlich geworden ist, können Sie sich diese ohne Frühstück anrechnen lassen. Für die Reise zum neuen Wohnort werden höchstens zwei Reisetage angesetzt. Zu den Reisekosten gehört auch der Verpflegungs-Mehraufwand. Weitere Kosten, die mit dem Umzug im engeren Sinne zusammenhängen, sind Telefonanschluss, Montagearbeiten wie das Anbringen von Herd oder Beleuchtung oder Ähnlichem – jedenfalls, wenn diese nicht bereits in den Speditionskosten enthalten waren.
Auch der Neuerwerb eines Herds oder Ofens ist unter bestimmten Voraussetzungen immerhin zum Teil abzugsfähig. Selbst die Gebühren für Behördengänge können geltend gemacht werden. Hierzu zählen die Ummeldung des Fahrzeuges oder das Umschreiben des Personalausweises.
Kosten der Wohnungssuche
Ebenfalls absetzbar sind die Kosten, die durch den Umzug im weiteren Sinne entstanden sind, also insbesondere Kosten, die bei der Wohnungssuche geleistet werden mussten. Begrifflich nahe liegend sind Fahrtkosten, die zur Besichtigung von Wohnungen angefallen sind. Aber freuen Sie sich nicht zu früh über staatlich subventioniertes Spazieren fahren: Höchstens zwei Fahrten von einer Person oder eine Fahrt von zwei Personen werden unterstützt.
Hierbei müssen Sie entweder die tatsächlichen Aufwendungen nachweisen, oder Sie erhalten einen Pauschbetrag in Höhe von 30 Cent pro Kilometer. Anerkannt wird auch das jeweils günstigste Ticket der öffentlichen Verkehrsmittel. Für die Anrechnung ist es ohne Belang, ob Sie die besichtigte Wohnung auch gemietet haben. Andere, die Wohnungssuche begleitende Kosten, können ebenfalls gegen Beleg abgesetzt werden. Das gilt zum Beispiel für Zeitungsanzeigen, die Sie geschaltet haben.
Doppelte Mietzahlung
Haben Sie schließlich eine neue Wohnung gefunden, können Sie sogar doppelte Mietzahlungen absetzen. Das betrifft bis zu drei Monatsmieten für die neue und sechs Monatsmieten für die alte Wohnung. Diese Kosten können zum Beispiel entstehen, wenn die neue Wohnung erst spät bezogen oder der Mietvertrag der alten Wohnung nicht rechtzeitig gekündigt werden konnte. Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung beziehen, sind die Kosten für eine wöchentliche Heimfahrt abzugsfähig.
Sollten Ihnen Maklergebühren entstanden sein, können Sie diese ebenfalls geltend machen. Auch Schönheitsreparaturen, die Sie in der zurückgelassenen Wohnung durchführen müssen, sind absetzbar. Nur noch im weitesten Sinne mit dem Umzug hängen Kosten für den eventuell erforderlichen Nachhilfeunterricht Ihrer Kinder zusammen.
Steuervergünstigungen
Pepp-Hotline Zum Ortstarif
Sie haben Fragen? Wir sind täglich von 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da! Zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz (aus Ausland und Mobilfunk gelten die Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers).
0700 - 73775463
0700 - PEPPLINE
Oder nutzen Sie den Call-Back-Service
Kostenvoranschlag
einholen
Mit dem Pepp-Fragebogen in 5 Minuten zu Ihrem
individuellen Angebot.
individuellen Angebot.